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Neukirchen/Pleiße

s Crimmitschau, Lkr. Zwickauer Land

2. Verfassung:

a Siedlungstyp, Gemeindezugehörigkeit
Dorf, Landgemeinde mit Ortsteil Carthause u. Kniegasse; eingemeindet: 1922 Naundorf (6) u. Schiedel (2), 1950 Schweinsburg mit Culten u. Kleinhessen, 1996 Dänkritz, 1996 Lauterbach (6)

3. Siedlungsform und Gemarkung:

lockeres Gassendorf
Blockflur
183 ha (1900)

4. Bevölkerung:

1551 : 5 besessene(r) Mann, 1 Gärtner, 6 Inwohner, 1764 : 6 besessene(r) Mann, 2 Häusler, 4 1/3 Hufen je 24 Scheffel, 1834 : 227, 1871 : 687, 1890 : 1062, 1910 : 2091, 1925 : 3642, 1939 : 3530, 1946 : 3858, 1950 : 5858, 1964 : 5197, 1990 : 3580, 2000 : 4543,
1925 : Ev.-luth. 3187, 1925 : Kath. 95, 1925 : Juden 2, 1925 : andere 358,

5. Verwaltungszugehörigkeit:

1606 : Amt Zwickau, 1764 : Amt Zwickau, 1816 : Amt Zwickau mit Wildenfels, 1843 : Amt Werdau, 1856 : Gerichtsamt Crimmitschau, 1875 : Amtshauptmannschaft Zwickau, 1952 : Landkreis Werdau, 1994 : Landkreis Zwickauer Land, 2008 : Landkreis Zwickau,

6. Grundherrschaft:

1551 : Rittergut Carthause, 1606 : Rittergut Schweinsburg, 1764 : Anteil Rittergut Schweinsburg, 1764 : Amtsdorf ,

7. Kirchliche Organisation:

um 1500 : Pfarrkirche(n) (Archidiakonat Pleißenland/Nb) /

Pfarrkirche(n) 1555 u. 1940 - 2001 Kirchgemeinde Neukirchen mit den SK St. Johannis-Kirchgemeinde Crimmitschau u. Lauenhain; eingepfarrt Culten, Kleinhessen, Naundorf, Schiedel u. Schweinsburg 1555 u. 1930; FilK Kleinbernsdorf 1555, bis 1838

8. Ortsnamenformen:

1404 : Nnkirchen , 1495/96 : Naukirchen , 1529 : Neuenkirchen , 1530 : Newkirchen , 1533 : Newkyrchenn , 1875 : Neukirchen b. Crimmitschau , 1939 : Neukirchen a. d. Pleiße (Stat. DR) ,


Nachträge von Nutzern:
27.04.2009 :
Es gibt keine Anhaltspunkte, die dafür sprechen, die hier genannte Ersterwähnung von 1404 (CDS II-4, Nr. 243), diesem Neukirchen/Pleiße zuzuordnen. Das Grundproblem ist, dass sich die in der Urkunde vermerkte Zugehörigkeit zur Diözese Meißen sehr wahrscheinlich nicht nur auf den Pfarrer in "Lungwicz", sondern auch auf den in "Nunkirchen", beides unmittelbar hintereinander genannte Zeugen, bezieht. Falls diese plausible Annahme stimmt, kommt das zur Diözese Naumburg gehörige Neukirchen/Pleiße nicht mehr in Betracht. Eine sichere Zuordnung der beiden Pfarrer zu den richtigen Orten ist mir auf dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich. Stark in Betracht kommen die beiden bei Chemnitz gelegenen Pfarrorte Neukirchen/Erzg. und Oberlungwitz.
Eckhart Leisering