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➆ Kirchliche Organisation

Diese Kategorie beschreibt die kirchlichen Zustände im Ort vom Ende des 15. Jahrhunderts bis heute. 

Eingangs wird (abhängig vom Quellenmaterial) die erste nachweisbare Überlieferung einer Kirche am betreffenden Ort für die Zeit vor 1500 geführt. Annähernd flächenhafte Aussagen über die Kirchenorganisation, zunächst vor allem die Pfarrkirchen, sind erst für die Zeit am Ende des 15. Jahrhunderts möglich. Sie erfassen somit zum größten Teil die mittelalterliche, bis zur Reformation gültig gewesene Gliederung; hierzu gehört auch die Zuordnung zu übergeordneten kirchlichen Strukturen (sedesDekanateArchidiakonate usw.) bis hin zur Einbindung in die Bistumsorganisation um 1500. 

In größerer Dichte und Vielfalt setzen die Angaben zu kirchlichen Strukturen mit den ersten evangelischen Kirchenvisitationen von 1529 bis 1580 ein. Schwesterkirchen und Tochterkirchen werden wegen des praktisch bedeutungslosen Unterschiedes einheitlich als Filialkirchen bezeichnet. 

Bei der großen Beständigkeit kirchlicher Verhältnisse genügt es, jeweils einen Beleg im 16. Jahrhundert und einen weiteren in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts anzumerken. Für den dazwischen liegenden Zeitraum werden lediglich Veränderungen verzeichnet. 

Da für die Oberlausitz aus dem 16. Jahrhundert keine Visitationsprotokolle vorliegen, mussten die entsprechenden Angaben aus der Literatur ermittelt werden. Diese quellenmäßig nicht belegten, sondern nur erschlossenen Vermerke wurden in eckige Klammern gesetzt. 

Bei allen Angaben über die kirchliche Organisation handelt es sich seit der Reformation um das evangelisch-lutherische, in den seit 1815 preußischen Gebieten um das evangelisch-unierte Bekenntnis, sofern nicht ausdrücklich auf das römisch-katholische Bekenntnis hingewiesen wird. 

Auf die Angaben aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts folgt – mit einem zeitlichen Bruch, der durch Gedankenstrich angezeigt wird – die Einordnung in die kirchlichen Strukturen um das Jahr 2000 einschließlich der Zuweisung zu den evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen

Ohne besonderen Verweis zu einer evangelischen Landeskirche handelt es sich um den Zuständigkeitsbereich des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes Sachsens. Hingegen sind die Bereiche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen (ELKTh) sowie der Evangelischen Kirchen Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und der Kirchenprovinz Sachsen (KPS) durch die jeweiligen Abkürzungen ausgewiesen. 

Das Kürzel des Landeskirchenamtes Sachsen (EVLKS) findet sich lediglich bei einigen Orten, die heute nicht mehr zum Freistaat Sachsen, jedoch zur sächsischen Landeskirche gehören. 

Unter den Orten, die den katholischen Diözesen zuzuordnen sind, gehören diejenigen ohne zusätzlichen Verweis zum Bistum Dresden-Meißen, während die im Bistum Görlitz auch als solche ausgezeichnet sind.