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Erläuterungen zur Benutzung
Das Historische Ortsverzeichnis von Sachsen erfasst – bezogen auf das Gebiet des 1990 wiederbegründeten Freistaates Sachsen – alle Siedlungen mit eigenem Namen, die seit dem Aufkommen der schriftlichen Überlieferung im Mittelalter nachweisbar sind. Ihre Anzahl beläuft sich auf nahezu 6000. Jeder Ortsartikel kann als eine Art Kurzbiografie für den betreffenden Ort dienen, aus der die wichtigsten Angaben zu seiner Geschichte zu entnehmen sind und seine Identität zu erkennen ist.
Die Ortsartikel sind auf ein Elf-Punkte-Schema aufgebaut:
Ortsname
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Es wurde Wert daraufgelegt, alle Angaben aus zuverlässigen Quellen zu entnehmen, wobei der Rückgriff auf Archivalien in weitestem Maße angestrebt wurde. Aus praktischen Gründen war es unmöglich, für jede einzelne Angabe die Quelle zu vermerken. Auf häufig benutzte Quellen und Literatur wird im Quellen- und Literaturverzeichnis verwiesen. In Zukunft wird sukzessive an der Verlinkung zu online zur Verfügung stehenden Quellen- und Literaturangaben verlinkt, um einen direkten Zugriff zu gewährleisten. Die Konzeptzettel, auf denen die Quellenangaben des Ortslexikons von 1957 vermerkt sind, werden im Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrt. Für die Ortsnamenformen, die dem „Historischen Ortsnamenbuch von Sachsen“ entnommen wurden, sind die Quellenbelege in jenem Werk verzeichnet.
Die Schreibung des Ortsnamens in der Kopfzeile der Ortsartikel entspricht der derzeit gültigen amtlichen Namenform, bei Orten im sorbischen Siedlungsgebiet folgt der entsprechende obersorbische Ortsname.
Wüstungsnamen orientieren sich in der Regel an der Namenform des jüngsten beziehungsweise bekanntesten Quellenbeleges, wobei hier die Schreibweise des Historischen Ortsnamenbuches übernommen wurde. Namenformen, welche gegenüber der Erstausgabe des Ortsverzeichnisses deutlich abweichen, wurden in Klammern hinzugesetzt, z.B. „Beerhut (Bärenhaut)“ oder „Kreischau (Criscowe)“.
Bei Umbenennung eines Ortes erscheint der ältere Ortsname als Verweis, während der gesamte Ortsartikel dem neuen Ortsnamen zugeordnet ist. Dies betrifft vor allem eine Vielzahl von Orten mit sorbischem Namen in der Oberlausitz, die in der Zeit von 1936 bis 1938 deutsche Ortsnamen erhielten und diese nach 1945 beibehalten haben. Bei zeitweiliger Umbenennung dieser Art hingegen ist der neue Ortsname lediglich als Verweis zu finden, zum Beispiel „Birkenheim s. Brischko“.
Bei zusammengesetzten Ortsnamen stehen die adjektivischen und substantivischen Bestimmungswörter wie „Alt-“, „Neu-“, „Groß-“, „Klein-“, „Mark(t)-“, „Probst-“, „Straß-“ nach dem Grundwort, wenn es sich um sekundäre Bestimmungswörter handelt, zum Beispiel „Heida, Hohen-“ und „Heida, Probst-“ statt „Hohenheida“ und „Probstheida“. Sie sind oft erst im späten Mittelalter oder in der Neuzeit den Grundwörtern hinzugefügt worden. Primäre Bestimmungswörter sind dagegen in ihrer Stellung innerhalb des Ortsnamens belassen worden, etwa „Neu-stadt“, „Lange-brück“, „Ober-dorf“, „Königs-wartha“, „Neu-Sorge“. Scheinbare („Naundorf, Abt-“, aber „Abts-dorf“) und tatsächliche Inkonsequenzen („Naundorf, Knaut-“ wie „Naundorf, Abt-“, aber „Knaut-hain“ wie „Jüden-hain“) ließen sich dabei nicht völlig vermeiden. Differenzierende Zusätze, die nur zeitweilig auftraten und nicht zu festen Namensbestandteilen wurden, sind in Klammern nachgestellt, etwa „Steinpleis (Nieder-, Ober-, Unter-)“ oder „Nitzschka, Unter- (Nieder-)“. Einige jüngere Namenszusätze, wie „Bad“ oder „Kurort“, die heute Bestandteil des amtlichen Ortsnamens sind, sind vorangestellt.
Die Unterscheidung gleichlautender Ortsnamen erfolgt mittels einer laufenden Nummer in runden Klammern, die unmittelbar auf den Namen folgt, zum Beispiel „Naundorf (1)“, „Naundorf (2)“. Die Nummerung entspricht weitgehend derjenigen im Historischen Ortsnamenbuch. Abweichungen ergeben sich aus dem geringfügig verschiedenen Orts(namen)bestand beider Lexika. So verzeichnet das Ortsnamenbuch beispielsweise auch die Orte des Kreises Altenburg, die heute zu Thüringen gehören, während das Ortsverzeichnis eine deutlich größere Anzahl an Wohnplätzen, Einzelsiedlungen oder Gemeindebildungen und ebenfalls eine Reihe nicht mehr zum Freistaat Sachsen gehörender Orte berücksichtigt.
Untergegangene Siedlungen, sowohl Ortswüstungen als auch infolge von Industrialisierung und Landschaftsveränderung devastierte Orte, werden mit einem † ausgewiesen, zeitweilige beziehungsweise Teilwüstungen mit einem (†).
Fragliche Angaben sind mit einem Fragezeichen versehen. Bloße Jahreszahlen bezeichnen nicht den Beginn eines Zustandes, sondern zeigen an, dass in dem betreffenden Jahr der benannte Sachverhalt in der Überlieferung zu verzeichnen ist. Beginn und Ende eines Zustandes werden durch die Präpositionen „seit“ beziehungsweise „von/bis“ gekennzeichnet.
Unmittelbar unter dem Ortsnamen sind die Lagerichtung zur nächstgelegenen Stadt (in Ausnahmefällen auch zu einer bedeutenden Landgemeinde), der Landkreis und Höhenlage des Ortes (über Normalnull) verzeichnet.
Literatur:
Jens Klingner/Henrik Schwanitz, Die digitalen Quellen des ISGV, in: Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde 1997–2017 (Spurensuche. Geschichte und Kultur Sachsens 7), hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde, Dresden 2017, S. 109-119, hier S. 109-112.
Susanne Baudisch, Historisches Ortsverzeichnis und Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Zwei Lexika – ein Wissenssystem, in: Namenkundliche Informationen 93/94 (2008), S. 195-219; URL: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-62505
Susanne Baudisch/Martina Müller/Michael Schulz, Historisch-Kartographisches Informationssystem Sachsen (HistKIS) – ein Beitrag zur interdisziplinären landeskundlichen Grundlagenforschung, in: Siedlungsforschung. Archäologie-Geschichte-Geographie 22 (2004), S. 221-241; URL: https://www.kulturlandschaft.org/publikationen/siedlungsforschung/sf22-2004.pdf